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   VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18.A   

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https://dejure.org/2021,74166
VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18.A (https://dejure.org/2021,74166)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16.09.2021 - 9 K 223/18.A (https://dejure.org/2021,74166)
VG Potsdam, Entscheidung vom 16. September 2021 - 9 K 223/18.A (https://dejure.org/2021,74166)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3b; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; MRK, Art 3
    Kenia: Kein Verlassen des Heimatlandes wegen Verfolgung; Zwangsheirat; Inländische Fluchtalternative; Covid-19; Tuberkulose-Behandlung in Kenia verfügbar und kostenfrei

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU (EU-Qualifikationsrichtlinie) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 20 ff.; vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris, Rn. 19 f., 32 m. w. N.).

    Die für den Flüchtlingsschutz geltenden unionsrechtlichen Vor gaben einschließlich des Prognosemaßstabes sind auf den subsidiären Schutz eben falls anzuwenden, d.h. es gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrschein lichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 18, 22 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20

    Abgelehnter Schutzsuchender; Abschiebungsandrohung; Einreise- und

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Welche Kriterien für die Berücksichtigung von Integrationsleistungen des Asylbewerbers während des Aufenthalts im Bundesgebiet, etwa eine Ausbildung und im Zusammenhang damit erworbene Sprachkenntnisse gelten, kann hier offenbleiben (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 35 m. w. N., Rn. 37 und das hierzu ergangene, bislang allerdings noch nicht vollständig veröffentlichte Urteil des BVerwG vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, als Nachricht zitiert in juris).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Dabei ist die Wahrung des durch Art. 3 EMRK geforderten Existenzminimums am verfolgungssicheren Ort ist nicht nur not wendige, sondern auch hinreichende Voraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4.20 juris Rn. 26 ff., 33 ff.).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 46.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Welche Kriterien für die Berücksichtigung von Integrationsleistungen des Asylbewerbers während des Aufenthalts im Bundesgebiet, etwa eine Ausbildung und im Zusammenhang damit erworbene Sprachkenntnisse gelten, kann hier offenbleiben (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 2/20 -, juris Rn. 35 m. w. N., Rn. 37 und das hierzu ergangene, bislang allerdings noch nicht vollständig veröffentlichte Urteil des BVerwG vom 7. September 2021 - 1 C 46.20 -, als Nachricht zitiert in juris).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Rechtliche Bedenken gegen das vom Bundesamt konkludent angeordnete (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 27) und auf 30 Mo nate befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot bestehen nicht.
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betreffende unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildert, der geeignet ist, den von ihm geltend gemachten Anspruch zu tragen; bei erheblichen Widersprüchen kann ihm nur geglaubt werden, wenn er diese überzeugend auflöst (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 15 sowie vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 16).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Die Klägerin ist durch die anfängliche Unionsrechtswidrigkeit des Bescheides, der entsprechend der gesetzlichen, mit den vom EuGH im Urteil vom 19. Juni 2018 (C-181/16 "Gnandi", juris) herausgearbeiteten Verfahrensgaran tien aber nicht vereinbaren Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylG den Beginn der Ausreisefrist von 30 Tagen ausdrücklich auf die Bekanntgabe des Bescheides bezo gen hat, nicht mehr beschwert.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Das setzt voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Ausreise in sein Heimat land in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann, der Ausländer somit gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 22 f. und vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    - 10 C 15.12 juris Rn. 36).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
    Das setzt voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Ausreise in sein Heimat land in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann, der Ausländer somit gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 22 f. und vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VG Düsseldorf, 04.07.2022 - 23 K 5885/20

    Kenia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage

    im Ergebnis ebenso: VG Frankfurt, Urteile vom 17. November 2021 - 9 K 861/18.A -, juris S. 10; vom 29. April 2021 - 9 K 2896/17.A -, juris S. 12 und vom 5. März 2021 - 9 K 1784/17.A -, juris Rn. 32; VG Potsdam, Urteil vom 16. September 2021 - 9 K 223/18.A -, juris S. 10, alle jedoch in Bezug auf alleinstehende junge Frauen.
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